Ab dem 25. Mai 2018 gilt europaweit die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und mit ihr Anforderungen zur Datenverarbeitung an Unternehmen. 
 
Im Rahmen der Anpassung der DS-GVO an deutsches Recht wurde auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) überarbeitet und tritt gleichfalls am 25. Mai 2018 in Kraft. Dieses ergänzt nun die europäische DS-GVO und nutzt dafür Gestaltungsspielräume, die für die Mitgliedsstaaten eingeräumt werden. Von den vierzig Öffnungsklausen, die vom europäischen Gesetzgeber vorgesehen wurden, müssen einige und können andere von den Mitgliedsstaaten genutzt werden. Nicht erlaubt ist es z. B., Regelungen aus der DS-GVO »abzuschreiben« und im BDSG zu verwenden.
 
Kritiker beanstanden, dass einige Teile des BDSG nicht mit dem EU-Recht, sprich der DS-GVO, in Einklang stehen und gehen davon aus, dass sich der Europäische Gerichtshof in naher Zukunft mit dem Bundesdatenschutzgesetz beschäftigen wird. 
 
Ein hilfreiches Dokument für Unternehmen ist die »GDD-Praxishilfe DS-GVO«, die Sie hier einsehen können.