Kostenloser Download: Sollence®-Whitepaper zur NIS-2-Richtlinie
Auszug aus dem Sollence®-Whitepapers zur NIS-2-Richtlinie
EU-Richtlinie NIS-2 zur Cyber-Resilienz
Die NIS-2-Richtlinie definiert ein Mindestmaß an erforderlichen Umsetzungen für viele Unternehmen und Institutionen: Mit NIS-2 werden auf Basis einer nationalen Cybersicherheitsstrategie strengere Aufsichtsmaßnahmen für Behörden sowie strengere Durchsetzungsanforderungen und eine Harmonisierung der Sanktionsregelungen für Unternehmen und Institutionen in allen Mitgliedstaaten eingeführt. Über angepasste oder erweiterte Möglichkeiten der Umsetzung entscheiden letztendlich die deutschen Behörden.
Anzuwenden ist diese europäische NIS-2-Richtlinie auf nationaler Ebene ab dem 18. Oktober 2024. Bis zu diesem Termin sind folglich alle notwendigen Maßnahmen in Bezug auf die IT-Sicherheit der unternehmensseitigen/institutionseigenen Anlagen, Netzwerke und IT-Systeme verbindlich umzusetzen. Dies wird aktuellen Schätzungen zufolge mindestens 30.000 Unternehmen und Institutionen in Deutschland betreffen. Somit gilt diese Richtlinie unabhängig von dem kommenden Gesetz zur Umsetzung von EU NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit (NIS2UmsuCG), das die NIS-2-Vorgaben in die deutsche Regulierung überführen soll. …
Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis des Sollence®-Whitepapers zur NIS-2-Richtlinie:
- Überblick zur EU-Richtlinie NIS-2 – Cyber-Resilienz per Gesetz
- Was bedeutet das für uns in Deutschland?
- Wer ist davon betroffen?
- Was ist durch die Unternehmen umzusetzen?
- Sanktionierbarkeit von Unternehmen
- Ein möglicher Lösungsweg
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