Unterschiedliche deutsche Institutionen haben in den letzten Jahren Schutzstufenkonzepte verfasst. Aus ihnen geht hervor, wie schwer die Folgen wären, wenn die darin aufgeführten Dateninhalte missbraucht würden. Zu diesen besonders schützenswerten Daten gehören z. B. Informationen zu politischen oder religiösen Meinungen, Gesundheitsdaten, biometrische Daten, durch die sich eine Person eindeutig identifizieren lassen kann oder solche, die die ethnische Herkunft angeben.

Anhand der Einteilung des Gefährdundsgrades können technisch-organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten getroffen und sie aktiv im Risikomanagement behandelt werden. Nachstehend finden Sie eine Übersicht über einige Dokumente, die Konzepte für Schutzstufen enthalten:

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Schutzstufen im BSI-Standard 100-2 untergebracht.

Das Vier-Stufen-Modell des unabhängigen Datenschutzzentrums des Saarlandes können Sie hier einsehen.

Das Schutzstufenkonzept der Aufsichtsbehörde Niedersachsen finden Sie hier.

Und auch das Standard-Datenschutzmodell (SDM) des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein benennt Schutzstufen.