Update:

Für alle, die noch Fragen zu den unterschiedlichen elektronischen Postfächern haben, bietet dieser Text Hilfe und erklärt, für wen das beA, das beN bzw. das beBPo ab 1. Januar Pflicht wird.

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Ab dem 1. Januar 2018 können Rechtsanwälte elektronische Dokumente bei Gericht über das »besondere elektronische Anwaltspostfach (beA)« einreichen. Dies ermöglicht das rechtssichere und verschlüsselte Einreichen von z. B. Schriftsätzen, Klagen oder Anträgen.

Die Bundesgerichte sind bereits jetzt auf dem elektronischen Weg erreichbar. Über das »beA« werden spätestens bis zum 1. Januar 2020 auch Zivilgerichte, Arbeitsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte und Verwaltungsgerichte erreichbar sein.

Spätestens ab dem 1. Januar 2022 ist diese Art des Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung dann für alle Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts verpflichtend und sorgt so für eine bundesweite Vereinheitlichung der Abläufe.

Quelle: Justizministerium NRW