Seit Juni 2017 darf das Bundeskartellamt »Sektoruntersuchungen« durchführen, um Verstöße gegen den Verbraucherschutz aufzudecken. Diese Möglichkeit nutzt das Amt nun, um Herstellern von Smart-TVs zu durchleuchten. Da diese Geräte an das Internet angebunden sind, befürchtet das Bundeskartellamt, dass persönliche Daten an die Hersteller gelangen und von ihnen für ihre Zwecke verwertet werden könnten. Dies geschieht natürlich ohne das Wissen des Fernsehnutzers. Die Sektorenuntersuchung, soll klären, ob und welche bzw. wie viele persönliche Daten von den Herstellern erhoben werden, ob und wohin diese weitergeben und die Daten so kommerziell verwertet werden. Außerdem soll geklärt werden, ob die betroffenen Nutzer darüber informiert werden und Chance auf einen Widerspruch haben. Hierfür erhalten die Hersteller von Smart-TVs ab Anfang diesen Jahres einen Fragebogen.
Quelle: Bundeskartellamt, 13. Dezember 2017