Die DSGVO verlangt, Datenschutzverletzungen zu melden. Wurden früher Datenpannen kaum gemeldet, fällt heute derjenige auf, der keine Verstöße zu melden hat.

Seit dem Wirksamwerden der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 ist die Zahl der Meldungen zu Datenschutzverletzungen nach Artikel 33 DSGVO in vielen Datenschutz-Aufsichtsbehörden deutlich gestiegen. Die Berliner Datenschutzbeauftragte zählt in ihrem jetzt für das Jahr 2019 veröffentlichten Jahresbericht 1017 solcher Pannen. Damit hat sich das Aufkommen seit Mai 2018 versiebzehnfacht. Mit einem Rückgang der Meldungen rechnet die Datenschutzbeauftragte nicht. Sie hält fest: “Derzeit steigen die Zahlen eher noch an und es ist von einem Einpendeln auf einem hohen Niveau auszugehen.” Zum vollständigen Artikel geht es hier.