Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) konstatierte bereits im Februar, dass sich die DSGVO als wirksame Stütze für das Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre innerhalb der Gemeinschaft größtenteils bewährt habe. An der praktischen Umsetzbarkeit und den Mitteln der Prüfer müsse aber noch gefeilt werden. Zum vollständigen Artikel geht es hier.

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