
NIS-2 by SOLLENCE®
Die NIS-2-Richtlinie definiert ein Mindestmaß an erforderlichen Umsetzungen für viele Unternehmen und Institutionen: Mit NIS-2 werden auf Basis einer nationalen Cybersicherheitsstrategie strengere Aufsichtsmaßnahmen für Behörden sowie strengere Durchsetzungsanforderungen und eine Harmonisierung der Sanktionsregelungen für Unternehmen und Institutionen in allen Mitgliedstaaten eingeführt. Über angepasste oder erweiterte Möglichkeiten der Umsetzung entscheiden letztendlich die deutschen Behörden. Diese Richtlinie gilt unabhängig von dem kommenden Gesetz zur Umsetzung von EU NIS-2 und der Stärkung der Cybersicherheit (NIS2UmsuCG), das die NIS-2-Vorgaben in die deutsche Regulierung überführen soll.
Wenn Sie mit Ihrer Organisation als KRITIS-Betreiber nach dem BSI-Gesetz (BSIG) im Bereich „Kritischer Infrastrukturen (KRITIS)“ tätig sind, zählen Sie gemäß der NIS-2-Richtlinie per se zu den besonders relevanten Einrichtungen. In diesem Fall unterstützt Sie SOLLENCE® gerne im Hinblick auf eine rechtssichere Einstufung Ihrer Organisation gemäß der Gesetzgebung und berät Sie entsprechend zu notwendigen Maßnahmen.
Gerne unterstützen wir Sie zum Thema „NIS-2“ durch gezielte Beratung und Schulung und legen dabei auf Wunsch gerne einen zusätzlichen Fokus auf Themen wie Risikomanagement und Informations- und IT-Sicherheit sowie Business Continuity Management.
Informieren Sie sich gerne über unser kostenfrei verfügbares NIS-2-Whitepaper.

Wenn wir Ihre Organisation bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie unterstützen sollen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.