Am 5. April 2017 beschloss das Bundeskabinett die Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen. Laut diesem Beschluss werden die Bundesverbände der Krankenhäuser und Krankenkassen dazu verpflichtet, Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen, sodass z. B. der Nachtdienst ausreichend besetzt ist oder sich genügend Pflegekräfte auf Intensivstationen befinden.

Bis 30. Juni 2018 haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, zusammen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Zeit, in festgelegten Krankenhausbereichen Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen. Das Bundesgesundheitsministerium wird diese Vereinbarungen überwachen. Danach müssen Krankenhäuser die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden über die Einhaltung der Untergrenzen informieren. Tun sie dies nicht bzw. halten sie die Grenzen nicht ein, kann es zu Maßregelungen kommen.

Ab dem 1. Januar 2019 werden Krankenhäuser mit 830 Millionen Euro pro Jahr durch das Pflegestellen-Förderprogramm unterstützt. So kann mehr Personal eingestellt und beschäftigt werden, was sowohl zu mehr Entspannung auf Seiten der Pflegekräfte als auch zu mehr Patientensicherheit führt.

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