Bei CIRS (Critical-Incident-Reporting-System) handelt es sich um ein Lern- und Berichtssystem für kritische Ereignisse in der Patientenversorgung. Ein nützliches Werkzeug beim klinischen Risikomanagement, das hilft, aus Fehlern zu lernen und weitere zu vermeiden. Das System erfüllt die Bestimmungen des »Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)« über Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme (üFMS-B) für Krankenhäuser, eine Teilnahme ist freiwillig.
Seit dem 25. April 2017 stellt CIRS-NRW für Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen Konformitätserklärungen für die Teilnahme an diesem System aus. Krankenhäuser können hierfür Vergütungszuschläge beanspruchen, deren Höhe in Kürze von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und dem Verband der privaten Krankenversicherung festgelegt wird.
Eine Anleitung zur Anforderung einer Teilnahmebestätigung finden Sie in diesem Dokument.