Am 1. Juli 2015 trat das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft. Dieses ermöglicht Arbeitnehmern, sich für eine Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber für fünf Tage im Jahr – unter Fortzahlung des Gehalts – freistellen zu lassen. Die Bildungszeit beinhaltet eine berufliche oder politische Weiterbildung sowie seit dem 1. Januar 2016 die Möglichkeit zur Qualifizierung für eine ehrenamtliche Tätigkeit.
Nun hat das Landeswirtschaftsministerium verkündet, dass ab Herbst 2017 das Bildungszeitgesetz überprüft werden soll, um dem Landtag Vorschläge zum weiteren Verfahren machen zu können. Ursprünglich sollte das Gesetz nach vier Jahren zu ersten Mal evaluiert werden, nun geschieht dies zwei Jahre früher. Diese Prüfung kann bis zu einem Jahr dauern. Die Gewerkschaften befürchten, dass die Regierung aufgrund des Drucks durch die Arbeitgeber eine vorzeitige Evaluierung anberaumt hat.
Quelle: Südwest Presse, 17.7.2017