Aufgrund der Tatsache, dass sich die große Koalition auf eine Version des Datenschutzgesetzes verständigt hat, könnte der Dschungel an Cookie-Bannern im Internet bald der Vergangenheit angehören. Dies sehen jedenfalls die Änderungsanträge zum Entwurf für ein Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) vor. Während es bei den rein funktionellen Cookies weiterhin keiner besonderen Einwilligung durch den Nutzer bedarf, sollen weitere Cookies nur dann zulässig sein, wenn der Betroffene „auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen“ dies ausdrücklich erlaubt. Entsprechende Dienste sollen nutzerfreundliche und wettbewerbskonforme Verfahren zur Verfügung stellen, hierbei allerdings kein wirtschaftliches Eigeninteresse an der Erteilung der Einwilligung durch den Nutzer haben und unabhängig von Unternehmen sein, die ein solches entwickeln könnten. Dies wären beispielsweise Stiftungen, die die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erfüllen.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier hier.