Damit die Weitergabe personenbezogener Informationen aus der EU in Drittstaaten wie beispielsweise die USA rechtssicherer werden, hat die EU-Kommission aufgrund des EuGH-Urteils die Standardvertragsklauseln (SVK) überarbeitet und kürzlich veröffentlicht. Bei einer Datenabfrage müssen Betroffene nun unverzüglich benachrichtigt werden, wenn ein rechtsverbindlicher Antrag einer Behörde auf Herausgabe personenbezogener Informationen vorliegt. Zudem soll die Datenmenge vor einem Transfer möglichst gering gehalten, pseudonymisiert und verschlüsselt werden. Datenlieferanten müssen darüber hinaus sicherstellen, dass auch diese die nötigen zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben. Insgesamt entsprechen die SVK jetzt mehr den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des „Schrems-II-Urteils“ des EuGH als bisher.

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