Viele Cybersicherheits-Anforderungen für Produkte mit digitalen Elementen, deren bestimmungsgemäße oder vernünftigerweise vorhersehbare Verwendung eine direkte oder indirekt logische oder physische Datenverbindung zu einem Gerät oder Netz umfasst, werden im Cyber Resilience Act (CRA) geregelt, der vor kurzem vom Europäischen Parlament beschlossen wurde. Um in Kraft treten zu können, muss das Gesetz noch den Europäischen Rat passieren. Um im EU-Binnenmarkt eine Wirtschaftstätigkeit entfalten zu können, wird die Cybersicherheit von Produkten dann eine zentrale Anforderung sein. Als Verordnung wird der CRA unmittelbar in allen europäischen Staaten gelten.

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