Seit mehr als einem Jahr schon beschäftigt sich das Bundesministerium des Innern mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz, um die Richtlinie NIS2 in nationales Recht zu überführen. Das Ziel: ein gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der gesamten Europäischen Union. Der neue Referentenentwurf für das NIS2-Umsetzungs- und Cyberstärkungsgesetz des BMI wird allerdings erst frühestens kurz vor der Sommerpause dieses Jahres zur Beratung ins Kabinett gehen. Außer Ungarn, das die NIS2 bereits Anfang dieses Jahres in geltendes Recht überführt hat, hängen auch andere EU-Staaten in Bezug auf deren Umsetzung dem Zeitplan hinterher.

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