Der Cyber Resilience Act (CRA) wurde vom Rat der Europäischen Union beschlossen. Vernetzte Produkte, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen künftig gegen Cyber-Angriffe gesichert sein und mit dem CE-Zeichen kenntlich gemacht werden. Betroffen sind alle mit dem Internet verbundenen Geräte, vom Computer über Haushaltsgeräte, die Unterhaltungselektronik, Software und Cloud-Lösungen bis hin zu Babyphones, also alle Produkte mit digitalen Elementen und einer logischen oder physischen Datenverbindung. Zur Einhaltung des CRA verpflichtet sind alle Hersteller, Importeure und der Handel. Der CRA gilt als Verordnung und muss von den Mitgliedsstaaten nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Es gilt eine Übergangszeit von drei Jahren.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: