Ende März beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf, der vorsieht, dass betrügerische und korrupte Unternehmen in Zukunft in einer schwarzen Liste geführt und von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden sollen. Öffentlichen Auftraggeber soll die Möglichkeit gegeben werden, in einem zentralen Wettbewerbsregister zu prüfen, ob sich ein Unternehmen auf dieser Liste befindet. Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro müssen Gemeinden, Bundesministerien oder Landesbehörden vor Auftragsvergabe diese Prüfung vornehmen.

Bei den Rechtsverstößen, die Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen, handelt es sich u. a. um Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Bestechung sowie um Kartell-, Sozial- oder Arbeitsrechtsverstöße. Diese müssen in Form von rechtskräftigen Urteilen oder Bußgeldbescheiden gemeldet werden.

Eintragungen sollen nach drei bis fünf Jahren gelöscht werden. Auch der Nachweis einer »Selbstreinigung« durch das Unternehmen ist hierfür eine Möglichkeit.

Quelle: heute.de vom 29. März 2017.