Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung und für Unternehmen ist noch viel zu tun. Nun haben die Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich einen Zehn-Punkte-Plan als Orientierungshilfe für Management und Angestellte herausgegeben.

In diesen »Anregungen für Unternehmen« finden sich u. a. Hinweise auf das rechtzeitige Prüfen von Verträgen und Rechtsgrundlagen, auf die Implementierung von Datenschutzfolgeabschätzungen oder die Organisation von Melde- und Konsultationspflichten oder der Dokumentation.

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