Da Facebook seine Datenschutzmaßnahmen nicht nachweisen konnte, haben die Datenschutzkommissionen der EU-Mitgliedsländer »Meta Platforms« zur Zahlung von 17 Millionen Bußgeld verpflichtet. Als Grundlage hierfür werden zwölf Verletzungen von Datenschutzrecht des Facebook-Betreibers genannt, die bereits 2018 beanstandet worden waren. Eingeleitet wird das Verfahren durch die irische Aufsichtsbehörde, da der EU-Hauptsitz der Social-Media-Plattform in Irland liegt. Facebook soll demnach keine angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen haben, um Daten von EU-Nutzern zu schützen. Die Gegenseite Meta vertritt allerdings den Standpunkt, dass Facebook nur gegen Dokumentationspflichten verstoßen habe, die internen Abläufe würden weiterentwickelt. Bereits im letzten Jahr wurde WhatsApp, eine andere Meta-Tochter, zu einer Strafe in Höhe von 225 Millionen Euro verurteilt, da WhatsApp unter anderem gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen habe. Für den Fall, dass die Verhandlungen über Transfers europäischer Daten in die USA erfolglos bleiben sollten, warnte Meta im Gegenzug vor einer möglichen Abschaltung von Facebook und Instagram in der EU.

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