Im Rahmen des Datentransparenzverfahrens mussten die Krankenkassen bis zum 1. Oktober 2022 besonders schützenswerte Gesundheitsdaten von 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten an die Sammelstelle des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zu Forschungszwecken übermitteln. Der Verband wird diese Daten nun bis zum 1. Dezember 2022 an das am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingerichtete Forschungszentrum (DFZ) weiterleiten. Die Datensammlung soll dann immer weiter ergänzt und bis zu 30 Jahre lang ohne Widerspruchsrecht gespeichert werden. Dies wird von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisiert, die weiterhin gegen den mangelnden Datenschutz und die fehlende Widerspruchsmöglichkeit vorgehen will.

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