Wie eine ADAC-Studie belegt, werden in modernen Fahrzeugen in der Regel mindestens alle zwei Minuten Fahrerdaten gespeichert. Bis zu 150 Sensoren messen beispielsweise das Fahrverhalten, die Sitzbelegung, die Beschleunigung, den Musikgeschmack des Fahrers, erkennen Fahrfehler sowie den jeweiligen Standort des Fahrzeugs. Die meisten Daten werden zunächst einmal auf den Servern der Hersteller gespeichert, die damit über ein umfangreiches Wissen über Fahrer und Fahrzeug verfügen und somit bisher allein entscheiden konnten, wer diese Daten bekommt. Wem die erhobenen Daten aber tatsächlich gehören, war rechtlich bisher noch unklar. Mit dem EU Data Act, der 2025 in Kraft treten soll, könnte eine rechtswidrige Datenübertragung möglicherweise verhindert werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: