Die Unterhändler von Europaparlament und EU-Staaten haben sich auf Grundzüge des „AI Act“ geeinigt und nach eigenen Angaben damit das weltweit erste KI-Gesetz verabschiedet. Laut der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen würde dieses Rahmenwerk die Sicherheit und die Grundrechte von Menschen und Unternehmen schützen. Die Zustimmung des Europaparlaments gilt als Formsache. Verschärfte Vorgaben sind für „risikoreiche“ Anwendungen vorgesehen, so etwa bei kritischer Infrastruktur, Sicherheitsbehörden und in der Personalverwaltung. In diesen Bereichen sollen eine Kontrolle durch den Menschen, eine technische Dokumentation sowie ein System zum Risikomanagement festgeschrieben werden.

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