Nach drei Jahren steht das UN-Abkommen, das den Kampf gegen die immer stärker werdende Cyberkriminalität verbessern soll. Die erfolgte Einigung ist allerdings bei Menschrechtsaktivisten und Tech-Firmen umstritten, da es sich ausschließlich auf schwerwiegende, typische Straftaten im Netz wie Geldwäsche, sexuellen Missbrauch von Kindern im Netz oder auch das Abfangen und Verkaufen von privaten Daten und Passwörtern bezieht und nach nationalem Recht eine Strafe von mindestens vier Jahre Gefängnis bedeutet. In diesem Abkommen geht es nicht um staatlich sanktionierte Hackerattacken. Der Grund: Kein UN-Mitgliedsland würde den Auftrag hierzu zugeben. Menschrechtsgruppen, wie Human Rights Watch, lehnen das UN-Abkommen ab, da ein von der UN-sanktioniertes Überwachungsinstrument befürchtet wird. Im September wird das Abkommen von der UN-Generalversammlung offiziell verabschiedet, eine Ratifizierung im US-Kongress ist unsicher.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: