In der Sitzung vom Mittwoch hat sich das Bundeskabinett auf die Kernpunkte eines Änderungsentwurfs für das Telekommunikationsgesetz (TKG) verständigt. Mit der Novelle des TKG will die Bundesregierung vor allem den Glasfaserausbau in den Gebäuden (Netzebene 4) mit entsprechenden Maßnahmen beschleunigen. Hierzu zählt zum Beispiel das „Recht auf Vollausbau“ für die Anbieter. Wer zuerst die Glasfaserkabel bis zum Kunden verlegt, soll damit gleichzeitig das Recht erhalten, dies auch in anderen Haushalten des Gebäudes verlegen zu dürfen. Außerdem sollen die Immobilienbesitzer die Kosten für die Hausnetze als Betriebskosten auf die Mieter umlegen können, wobei die Pflicht zur Einholung von mindestens drei Anbieter-Angeboten und die zwingende Auswahl des wirtschaftlichsten wegfallen soll.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: