Das unvorhergesehene Fehlverhalten mehrerer KI-Modelle, wie jener von OpenAI, Anthropic oder Meta, wirft komplexe Haftungsfragen auf und betritt teilweise auch juristisches Neuland. Im Fall eines Hackerangriffs durch KI-Agenten können geschädigte Unternehmen und Organisationen sowie deren Beschäftigte Schadenersatzklagen gegen die Verursacher vor Zivilgerichten einreichen. Werden dabei personenbezogene Daten offengelegt, haben auch Kunden Anspruch auf Entschädigung. Sollte durch diese Cyberangriffe auch der Unternehmenswert gemindert werden, können sogar Investoren entsprechenden Schadenersatz verlangen, sofern sie die Wertminderung beweisen können. Nach Ansicht von Juristen bieten die bestehenden Gesetze bereits mehrere Ansatzpunkte, um solche Haftungsfragen zu klären.
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