Am 1. Juni 2017 veröffentlichte die Bundesagentur für Arbeit die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS). Diese Durchschnittskostensätze gelten für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Sie gelten für alle Beantragungen ab dem Veröffentlichungstag (1.6.2017). Ältere Anträge unterliegen dem alten B-DKS mit Stand 1. Juni 2016.

Die neuen Kostensätze finden Sie hier.