Stromerzeuger und Rechenzentren zählen zu den sogenannten „Kritischen Infrastrukturen“ für die erhöhte Anforderungen im Bereich IT-Sicherheit gelten sollen. Ein Referentenentwurf zur Reform der Kritis-Verordnung aus dem Bundesinnenministerium (BMI) sieht für diese Unternehmen spezielle Melde- und Zertifizierungspflichten vor. Darüber hinaus müssten Mindeststandards eingehalten und IT-Sicherheitskonzepte vorgelegt und gepflegt werden. Betroffen sind bisher rund 1600 Unternehmen, mit der vorgesehenen Novelle wären es rund 1870. Durch angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen nach dem Stand der Technik sollen die IT-Systeme der Betreiber abgesichert und erhebliche Störungen an die Behörde gemeldet werden.

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