Nach Abstimmung in der Datenschutzkonferenz wollen die Datenschutzaufsichtsbehörden mehrerer Bundesländer die Datenübermittlungen von Unternehmen in Länder außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittländer) verstärkt kontrollieren. Das Ziel: die breite Durchsetzung der Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs aus dem sogenannten Schrems-II-Urteil vom 16. Juli 2020 (Rs. C-311/18). Konkret werden ausgewählte Unternehmen in Berlin, Hamburg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und im Saarland kontaktiert und zu in einem gemeinsamen Fragenkatalog festgelegten Themenkomplex befragt. Hierbei entscheiden die einzelnen Behörden selbst, welche Themenbereiche sie jeweils überprüfen, ggf. auch an regionale Besonderheiten angepasst. Es wird erwartet, dass sich die Verantwortlichen in den Unternehmen mit den neuen Anforderungen ernsthaft auseinandersetzen und eigenständig entsprechende Lösungen finden.

Informationen zu vorstehendem Artikel finden Sie hier: