Das Lieferkettengesetz, das große Unternehmen stärker als bisher in die Pflicht nimmt, wurde nach zähem Ringen und massiver Kritik von Seiten der Opposition nunmehr doch vom Bundestag verabschiedet. Hierbei geht es um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in den jeweiligen Zulieferbetrieben. Bei erkannten Verstößen drohen ab 2023 Bußgelder von bis zu zwei Prozent des jährlichen Umsatzes. Von diesem Gesetz betroffen sind 925 Betriebe mit mehr als 3000 Mitarbeitern. Ab 2024 sollen darüber hinaus auch Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten einbezogen werden, wodurch rund 4800 weitere Firmen betroffen wären. Im Fokus dieses Gesetzes steht vor allem auch die Kinderarbeit. Derzeit arbeiten rund 160 Millionen Kinder weltweit, viele unter besonders gefährlichen Bedingungen. Um den Konzernen Rechts- und Planungssicherheit zu ermöglichen, hatte die Union allerdings durchgesetzt, dass es keine zusätzliche zivilrechtliche Haftung für die betroffenen Firmen gibt.

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