Mit 1 Jahr Verspätung wird am 01.01.2022 die „Zweite Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung“ in Kraft treten. Zu den bereits bestehenden ca. 1.600 KRITIS-Betreibern sollen dann weitere 252 hinzukommen, darunter allein 100 Stromerzeuger und mehr als 70 KRITIS-Betreiber im Sektor Transport und Verkehr. Durch die vorgenommenen Veränderungen sollen allerdings keine weiteren Kosten für die Wirtschaft entstehen, da durch diese Änderungsverordnung die im IT-Sicherheitsgesetz ursprünglich angegebene Anzahl von KRITIS-Betreibern nicht ausgeweitet wird. Ein kleiner Trick mit großer Wirkung. Wie teuer die Umsetzung also tatsächlich wird, weiß daher noch niemand. Ein deutlicher Mangel ist bei alledem die Intransparenz, da die Evaluierung vom BMI noch nicht einmal teilweise veröffentlicht wurde. Angesichts der aktuellen Cyber-Bedrohungslage erscheint diese Evaluierung dementsprechend unvollständig, halbherzig und geheimnisbehaftet. Dem Ziel des Schutzes der Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen dient das Ganze eher weniger.

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