Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) erläutert: Im Juli 2015 ist das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT- Sicherheitsgesetz) in Kraft getreten. Das IT-Sicherheitsgesetz ist ein Artikelgesetz, das neben dem BSI-Gesetz auch das Energiewirtschaftsgesetz, das Telemediengesetz, das Telekommunikationsgesetz und weitere Gesetze ändert und ergänzt. Das IT-Sicherheitsgesetz leistet einen Beitrag dazu, die IT-Systeme und digitalen Infrastrukturen Deutschlands zu den sichersten weltweit zu machen.

Am 03. Mai 2016 trat der erste Teil der BSI-KRITIS-Verordnung zur Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes in Kraft (Auch Korb 1 genannt). Am 20. Juni 2017 wurde diese Verordnungu.a. um den Bereich Gesundheitswesen ergänzt (Auch Korb 2 genannt).

Unabhängig von gesetzlichen Anforderungen, wie z. B. dem IT-Sicherheitsgesetz in Deutschland gilt: Systematisch in einem Managementsystem angewandte IT-Sicherheit [mit Bezug zur ISO/ IEC 27001 oder zum IT-Grundschutz (BSI) und Datenschutz] bietet die Möglichkeit, den Schutz der eigenen Werte unter Beachtung der potenziellen Risiken sicherzustellen – und das nachhaltig! Das Sollence®-Team unterstützt kompetent rund um die Themen IT-Sicherheit und KRITIS.

« Back to Glossary Index