Im eigenen Heim wie auch im Büro werden mitunter Geräte installiert, deren vollständige Funktionen auf den ersten Blick nicht einsehbar sind. Rauchwarnmelder mit eingebauter Minikamera, Tischlampen mit integriertem Mikrofon, Kugelschreiber und Feuerzeuge, die filmen und mithören können, sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Alles fragwürdige Zusatzfunktionen, die aber in Deutschland verboten sind, sobald sie (für die betroffenen Personen nicht klar erkennbar) Ton- und/oder Bildaufnahmen über eine Funkverbindung an eine andere Stelle übermitteln können. Hierzu zählen auch Telefone, die neben Onlinefunktionen zusätzlich über eine Abhörfunktion wie zum Beispiel eine „Babyphone-Funktion“ verfügen. Im vergangenen Jahr wurden von der Bundesnetzagentur insgesamt mehr als 4600 verbotene Geräte vom Markt genommen, bei denen ein Mikrofon oder eine Kamera sogar per App oder per SMS-Befehl aktiviert werden konnten. Verboten sind solche Geräte allerdings nur dann, wenn sie sich mit dem Internet verbinden und über das Internet Bild- und Sprachdateien versenden können. Ein weiteres Problem bei diesen verbotenen Geräten: Der Internetzugang kann auch von Hackern genutzt werden, die so auf alle Geräte zugreifen können, die im Haus oder im Büro miteinander verbunden sind. Selbst Computer können beispielsweise über eine entsprechend ausgestattete Lampe angegriffen und Daten über diese Verbindung gestohlen werden.

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