Weil Deutschland die NIS2-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit noch nicht in nationales Recht umgesetzt hat, wurde von der EU-Kommission jetzt die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, wodurch eine Strafe wahrscheinlicher wird. Ziel der NIS2 ist ein hohes Cybersicherheitsniveau in der gesamten EU. Zu den betroffenen Sektoren zählen u. a. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Energie- und Wasserversorgung, Verkehr, Finanzwesen und Medien. Außer gegen Deutschland wurde ein solches Verfahren auch gegen Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden eingeleitet.

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