Eine neue Verbandsklage gegen die Meta Business Tools fordert 5.000 Euro für jeden deutschen Facebook- oder Instagram Nutzer und doppelt so viel für Kinder. Ausgangspunkt hierfür ist das noch nicht rechtskräftige Urteil des Landgerichts Leipzig zugunsten eines Facebook Nutzers. Der Vorwurf: Facebook soll ihn im Internet außerhalb von Facebook überwacht haben. Durch nicht sichtbare „Meta Pixel“ sammeln Meta-Business-Tools personenbezogene Daten über alle Internetnutzer, um daraus für jeden Meta-Nutzer ein Profil zu erstellen. So erhalten auch Personen, die kein Meta-Konto haben, ob von ihnen gewollt oder nicht, ein sogenanntes Schattenprofil. Da dies jedoch ohne Zustimmung der Betroffenen geschieht, verstößt Meta massiv gegen europäischen Datenschutz.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: