Vor dem Hintergrund der Debatte um eine mögliche bundesweite Einführung komplexer Analysetools in Polizeibehörden drängt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern (DSK) auf eine verfassungskonforme Ausgestaltung automatisierter polizeilicher Datenanalysen. Begründet wird die Forderung damit, dass die Gefahr besteht, dass Menschen unbegründet ins Visier polizeilicher Ermittlungen geraten könnten. Abgesehen von den rechtlichen Vorgaben wird von Seiten der Konferenz auch auf die digitale Souveränität verwiesen, denn Polizeidaten dürften nicht von Systemen abhängen, die aus unsicheren Drittstaaten Zugriffe ermöglichen.

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