Aufgrund der bisher enttäuschenden Registrierungszahlen zum IT-Sicherheitsgesetz mahnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die betroffenen Unternehmen zur Einhaltung der NIS2-Vorgaben und gibt eine erneute Frist bis spätestens 31. Juli 2026 vor, nachdem die bisher gültige gesetzliche Registrierungsfrist bereits am 6. März abgelaufen war. Um das Ganze zu erleichtern, verweist das BSI auf einen Frage-Antwort-Katalog, eine unverbindliche Betroffenheitsprüfung sowie weitere Informationsangebote, macht aber gleichzeitig deutlich, dass bei anhaltenden Verstößen Bußgelder bis zu 500.000 Euro möglich sind.

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