Immer neue Einsatz- und Anwendungsgebiete für künstliche Intelligenz entstehen und einige von ihnen führen zu einer wachsenden Autonomie von Maschinen. Doch welchen Gesetzen unterliegen z. B. Industrieroboter oder Kraftfahrzeuge, die eigene Entscheidungen treffen? Benötigen wir neue oder reichen die bestehenden?
Prof. Dirk Heckmann von der Universität Passau hat eine Studie vorgelegt, in der er sich mit »Datenschutz, IT-Sicherheit und Haftung bei automatisierten Systemen« beschäftigt und klärt, inwieweit das derzeit geltende Recht dazu in der Lage ist, den aktuellen und zukünftigen Stand der Technik in Bezug auf künstliche Intelligenz und die Digitalisierung richtig abzubilden.
In der Studie werden Begriffe wie Datenschutz, IT-Sicherheit, Funktionssicherheit oder Informationssicherheit definiert und ihr Zusammenspiel erklärt. Gleichzeitig wird geklärt, welche Rechtsgrundlagen für Daten in Betracht kommen, welche datenschutzrechtlichen Grundsätze existieren und welche Daten überhaupt betroffen sind. Hierzu wirft Prof. Heckmann einen Blick auf das Bundesdatenschutzgesetz, die Europäische Datenschutzgrundverordnung, das IT-Sicherheitsgesetz für Betreiber kritischer Infrastrukturen oder auch das Telemediengesetz. Das Ergebnis: Ein eigenständiges, spezifisches Datenschutzrecht für automatisierte Systeme existiert (bisher) nicht und ist – laut der Studie – auch zu diesem Zeitpunkt nicht vonnöten. Die vorgenannten Gesetze könnten derzeit noch Anwendung finden.
Die komplette Studie können Sie hier einsehen.