Der Weg für das von der Bundesregierung vorgelegte „IT-Sicherheitsgesetz 2.0“ ist frei. Gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen verabschiedete der Innenausschuss den Regierungsentwurf des „Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ in modifizierter Fassung. In der Vorlage geht es darum, dass die Gewährleistung der Cyber- und Informationssicherheit für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft ein Schlüsselthema wird und dass Cyber-Angriffe als großes Gefahrenpotenzial gesehen werden. Da es sich bei Cyber-Sicherheit nicht um etwas Statisches handelt, bedarf es künftig einer ständigen Anpassung und Weiterentwicklung der Schutzmechanismen und Abwehrstrategien.

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