Mehr Klarheit für von Kritis-Dachgesetz und NIS2 gleichzeitig Betroffene soll die sogenannte Kritis-Verordnung bringen, deren erklärtes Ziel der bessere Schutz sogenannter „Kritischer Infrastrukturen“ ist. Schon vor Jahren wurden mit der für IT-Sicherheit maßgeblichen NIS2- und der Richtlinie über den physischen Schutz kritischer Einheiten (CER) zwei wesentliche Überarbeitungen auf den Weg gebracht und inzwischen auch in nationales Recht überführt. Doch das Nebeneinander dieser Vorschriften sorgt auch für Verwirrung bei Branchen, die ehemals nur unter die NIS-Richtlinie fielen, für die inzwischen aber sowohl das NIS2-Regime als auch das Regime des Kritis-Dachgesetzes gilt.
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