Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Basis der Gesetzeslage zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt und regelt die Anforderungen und Voraussetzungen, die Fachkundige Stellen (Zertifizierer) zur Akkreditierung benötigen bzw. die Bildungsträger benötigen, um eine Träger- sowie erforderlichenfalls eine Maßnahmenzulassung nach der AZAV auf Basis des SGB III zu erlangen.
« Back to Glossary Index