Die EU-Richtlinie NIS-2 zur Cyberresilienz definiert ein Mindestmaß an erforderlichen Umsetzungen für viele Unternehmen und Institutionen hinsichtlich der Cybersecurity. Anzuwenden ist die NIS-2 auf nationaler Ebene durch das NIS2UmsuCG und stellt umfassende Anforderungen an die Informationssicherheit, die IT-Sicherheit sowie die Geschäftskontinuität.
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