Weil Deutschland die NIS2-Richtlinie und andere Kritis-Vorgaben nicht umgesetzt hat, wurde von der EU-Kommission inzwischen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Mit Deutschland zusammen wurden 22 weitere EU-Mitgliedsstaaten zur Mitteilung von Informationen zum aktuellen Stand der Umsetzung der NIS2-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit im jeweiligen Land aufgefordert. Somit ist bereits die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens erreicht. Zu einem Verfahren, das für die betroffenen Staaten teuer werden kann. Die eingeforderte NIS2-Umsetzung hätte bereits bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. In Deutschland hängt NIS2 allerdings immer noch in der Legislative fest.

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